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Änderungen zum 01.01.2022 - Lohn

 

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro,
  • Erhöhung des Grundfreibetrags für 2022 von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend auf 38 Cent.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.

Mindestlohn

Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt in vier Stufen:

  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
  • zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro

Energiepreispauschale

Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Die Auszahlung an Arbeitnehmer erfolgt entweder im September oder Oktober 2022. Unternehmer erhalten einen neuen Steuer-Vorauszahlungsbescheid. Dabei wird einmalig am 10. September 2022 300,00 € weniger gezahlt.

Beitragsbemessungengrenzen

Rechengröße

West
Ost
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV
58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)
Versicherungspflichtgrenze in der GKV
64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung
7.100 Euro pro Monat
6.700 Euro pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung 
8.700 Euro pro Monat
8.250 Euro pro Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2021 in der Rentenversicherung
41.541 pro Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
3.290 Euro pro Monat
3.115 Euro pro Monat

 


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